BGH, Urteil vom 26.01.1999 – VI ZR 374/97 - Einstandspflicht des Schädigers, wenn die Schädigung nur ein Faktor des Gesamtschadens ist. January, 1999.
Paper abstract bibtex Zur Einstandspflicht des Schädigers für einen Schaden, wenn der Schädigungsbeitrag, für den er verantwortlich ist, nur ein Faktor in einem "Ursachenbündel" ist, das den Gesamtschaden herbeigeführt hat.
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