Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches. August, 2008.
Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Gesetzliche Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger und die Versorgungsverwaltung in den Landratsämtern fordern von Ärzten in Krankenhäusern und Praxen in zunehmendem Umfang Auskünfte zu den gesundheitlichen Verhältnissen von Versicherten an. Teilweise werden auch gleich die gesamten Patientenunterlagen einschließlich der Krankenhausentlassungsberichte angefordert.

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