Beweiswürdigung durch den Sachverständigen. September, 2012. Paper abstract bibtex Wird in Arzthaftungssachen dem Sachverständigen im Beweisbeschluss nicht ausreichend deutlich gemacht, von welchen Feststellungen er bei der Begutachtung auszugehen hat, begründet eine eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen allein keine Besorgnis der Befangenheit, insbesondere dann nicht wenn der Sachverständige an der Beweisaufnahme teilgenommen hat.
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