BFH, Urt. v. 15.05.1992, Az. VI R 19/90 - Bezüge; Bundesbeamte; Dienstunfall; Unterhaltsbeitrag; Ernennung zum Landesbeamten; Kürzungsregelung; Unfallausgleich. May, 1992.
BFH, Urt. v. 15.05.1992, Az. VI R 19/90 - Bezüge; Bundesbeamte; Dienstunfall; Unterhaltsbeitrag; Ernennung zum Landesbeamten; Kürzungsregelung; Unfallausgleich [link]Paper  abstract   bibtex   
Bezüge, die einem früheren Bundesbeamten infolge eines Dienstunfalls aufgrund des § 38 BeamtVG in Form eines Unterhaltsbeitrags gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerbefreit, wenn der Unterhaltsbeitrag nach der Ernennung zum Landesbeamten wegen der in § 53 Ans. 4 BeamtVG enthaltenen Kürzungsregelung ausnahmsweise nur in Höhe eines (niedrigeren) Unfallausgleichs i. S. von § 35 BeamtVG gezahlt wird.
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