BGH, Beschluss v. 12.01.1982, Az. VI ZR 41/81 - Arzthaftungsprozeß - Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Sachunkundige Partei. December, 1982.
BGH, Beschluss v. 12.01.1982, Az. VI ZR 41/81 - Arzthaftungsprozeß - Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Sachunkundige Partei [link]Paper  abstract   bibtex   
Wird im Arzthaftungsprozeß ein Sachverständiger zu schwierigen medizinischen Fragen nur mündlich, aber sehr ausführlich gehört, dann muß eine medizinisch nicht sachkundige Partei Gelegenheit haben, nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls - ggf. nach sachverständiger Beratung - nochmals Stellung zunehmen.
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