BGH Beschluss v. 23.03.2011. Az. VII ZB 128/09 - Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich. March, 2011.
BGH Beschluss v. 23.03.2011. Az. VII ZB 128/09 - Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich [link]Paper  bibtex   
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