BGH, Beschluss v. 3.4.2012, X ZR 67/09 - Prozessförderungspflicht gebietet rechtzeitige Nachforschung über Ablehnungsgründe; Prozessbeteiligte müssen eigenständig recherchieren. March, 2012.
BGH, Beschluss v. 3.4.2012, X ZR 67/09 - Prozessförderungspflicht gebietet rechtzeitige Nachforschung über Ablehnungsgründe; Prozessbeteiligte müssen eigenständig recherchieren [link]Paper  abstract   bibtex   
Zwar bestünde für die Parteien im Allgemeinen keine Verpflichtung, Erkundigungen darüber anzustellen, ob ein Ablehnungsgrund in Betracht kommt. Jedoch kann im Einzelfall Abweichendes gelten, denn konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes muss die Partei aufgrund ihrer Prozessförderungspflicht nachgehen. Zumutbare Nachforschungen muss die Partei auch dann anstellen, wenn ihr bekannt ist, dass die Gewinnung des Sachverständigen wegen der Besonderheiten des Falls außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet.
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