BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - Az. V ZB 66/03 - selbständiges Beweisverfahren; Kosten auferlegt - sofortige Beschwerde. July, 2004.
BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - Az. V ZB 66/03 - selbständiges Beweisverfahren; Kosten auferlegt - sofortige Beschwerde [link]Paper  abstract   bibtex   
Auf Antrag der Antragsgegnerin hat das Amtsgericht angeordnet, daß der Antragsteller innerhalb einer Frist von sechs Wochen Klage zu erheben habe. Innerhalb dieser Frist hat er die Verurteilung der Antragsgegnerin zur Erstattung der ihm in dem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten beantragt. Das Landgericht hat die Klage rechtskräftig abgewiesen. Danach hat das Amtsgericht auf Antrag der Antragsgegnerin dem Antragsteller ihre in dem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten auferlegt. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Antragsteller sein Ziel der Zurückweisung des Kostenantrags der Antragsgegnerin weiter. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß wird zurückgewiesen.
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