BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Az. IX ZB 25/01 - Gegenvorstellung hat die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO einzuhalten. April, 2001.
BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Az. IX ZB 25/01 - Gegenvorstellung hat die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO einzuhalten [link]Paper  abstract   bibtex   
Eine zur Herbeiführung einer gerichtlichen Selbstkorrektur erhobene Gegenvorstellung gegen eine die beantragte Prozeßkostenhilfe für ein fristgebundenes Rechtsmittel unter Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts hat die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO einzuhalten.
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