BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016, Az. VI ZR 611/15 - Gerichte sind in Arzthaftpflichtsachen verpflichtet, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen. July, 2016.
BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016, Az. VI ZR 611/15 - Gerichte sind in Arzthaftpflichtsachen verpflichtet, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt: Die Gerichte sind in Arzthaftpflichtsachen verpflichtet, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen.

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