BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016, Az. VI ZR 611/15 - Gerichte sind in Arzthaftpflichtsachen verpflichtet, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen. July, 2016. Paper abstract bibtex Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt: Die Gerichte sind in Arzthaftpflichtsachen verpflichtet, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen.
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