BGH, Beschluss vom 30.11.2010, Az. VI ZR 25/09 - Möglichkeit der Stellungnahme zu neuen Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Gerichtsverhandlung. November, 2010.
BGH, Beschluss vom 30.11.2010, Az. VI ZR 25/09 - Möglichkeit der Stellungnahme zu neuen Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Gerichtsverhandlung [link]Paper  abstract   bibtex   
Bei neuen und ausführlicheren Beurteilungen des Sachverständigen zum schriftlichen Gutachten ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Ausführungen in einem nicht nachgelassenem Schriftsatz sind insoweit zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen bei Anlass weiterer tatsächlicher Aufklärung. Wird diesem Antrag nicht stattgegeben, ist der Kläger in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
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