BGH, Beschl. v. 10.01.2017 – VI ZB 31/16 - Ablehnung Sachverständiger wegen Befangenheit, bei unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten erstelltes entgeltliches Privatgutachten gleichartiger Fragestellung in gleichartigem Sachverhalt. October, 2017.
BGH, Beschl. v. 10.01.2017 – VI ZB 31/16 - Ablehnung Sachverständiger wegen Befangenheit, bei unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten erstelltes entgeltliches Privatgutachten gleichartiger Fragestellung in gleichartigem Sachverhalt [link]Paper  abstract   bibtex   
Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren.
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