BGH, Beschl. v. 12.11.1997, AZ IV ZR 214/96, NJW 1998, 612 - Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, wenn Richter zur Erläuterung eines Vergleichsvorschlags auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts und - als eine der sich daraus ergebenden Folgen - auf die Verjährung hinweist. December, 1997. Paper abstract bibtex Ein Richter kann nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die anwaltlich vertretenen Parteien zur Erläuterung eines Vergleichsvorschlags auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts und - als eine der sich daraus ergebenden Folgen - auf die Verjährung hinweist.
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