BGH Urteil 16.12.2020, IV ZR 294/19 - PKV, Mitteilung maßgeblicher Gründe für Neufestsetzung der Prämie. December, 2020.
BGH Urteil 16.12.2020, IV ZR 294/19 - PKV, Mitteilung maßgeblicher Gründe für Neufestsetzung der Prämie [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben.
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