BGH, Urteil v. 21.12.1965 - VI ZR 168/64 - Nachforderungsansprüche des Verletzten; Abfindungsvertrag; Nicht vorhergesehene Spätfolgen; Abfindungssumme; Treu und Glauben. December, 1965.
BGH, Urteil v. 21.12.1965 - VI ZR 168/64 - Nachforderungsansprüche des Verletzten; Abfindungsvertrag; Nicht vorhergesehene Spätfolgen; Abfindungssumme; Treu und Glauben [link]Paper  abstract   bibtex   
BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64 Redaktioneller Leitsatz: Gegenüber Nachforderungsansprüchen des Verletzten kann sich der Schädiger nicht auf den mit ihm geschlossenen Abfindungsvertrag berufen, sobald sich durch das Auftreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein krasses und unzumutbares Mißverständnis, eine so ungewöhnliche Diskrepanz zwischen Schaden auf der einen Seite und Abfindungssumme auf der anderen ergibt, daß der Schädiger bei einem Festhalten an dem Vergleich gegen Treu und Glauben verstoße müsse (siehe auch BGH vom 16. 6. 1954, VRS 7, 81, VersR 1954, 405; BGH vom 11. 5. 1955, VRS 9, 1; VersR 1955, 404).
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Redaktioneller Leitsatz:

Gegenüber Nachforderungsansprüchen des Verletzten kann sich der Schädiger nicht auf den mit ihm geschlossenen Abfindungsvertrag berufen, sobald sich durch das Auftreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein krasses und unzumutbares Mißverständnis, eine so ungewöhnliche Diskrepanz zwischen Schaden auf der einen Seite und Abfindungssumme auf der anderen ergibt, daß der Schädiger bei einem Festhalten an dem Vergleich gegen Treu und Glauben verstoße müsse (siehe auch BGH vom 16. 6. 1954, VRS 7, 81, VersR 1954, 405; BGH vom 11. 5. 1955, VRS 9, 1; VersR 1955, 404).},
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