BGH, Urteil v. 23.02.1965, Az. VI ZR 30/64 - beamtenrechtlicher Unfallausgleich soll nach seiner Zweckbestimmung vermehrte Bedürfnisse ausgleichen. February, 1965.
BGH, Urteil v. 23.02.1965, Az. VI ZR 30/64 - beamtenrechtlicher Unfallausgleich soll nach seiner Zweckbestimmung vermehrte Bedürfnisse ausgleichen [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Schadenersatzanspruch eines unfallgeschädigten Soldaten (Beamten) gegen dem Schädiger auf Zahlung einer Rente für vermehrte Bedürfnisse geht auf den Versorgungsträger über, der Unfallausgleich gewährt. Auch der Soldaten- und beamtenrechtliche Unfallausgleich soll nach seiner Zweckbestimmung vermehrte Bedürfnisse ausgleichen (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung).
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