BGH, Urteil v. 24.09.1959, VIII ZR 189/58; NJW 59, 2109; 61, 1460; JurionRS 1959, 13871; Erfüllung eines Vergleichs, Ablehnung keine Aussicht auf Erfolg bei irrtümlicher Annahme, ohne daß diese Vorstellungen Grundlage des Vergleichs geworden sind. September, 1959.
BGH, Urteil v. 24.09.1959, VIII ZR 189/58; NJW 59, 2109; 61, 1460; JurionRS 1959, 13871; Erfüllung eines Vergleichs, Ablehnung keine Aussicht auf Erfolg bei irrtümlicher Annahme, ohne daß diese Vorstellungen Grundlage des Vergleichs geworden sind [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Erfüllung eines Vergleichs, der von einer von dem Deutschen Reich und drei Wirtschaftsgruppen gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung über ihre Forderungen aus Rüstungslieferungen mit dem Schuldner im Februar 1952 abgeschlossen worden ist, kann von ihm nicht schon dann abgelehnt werden, wenn er bei Abschluß des Vergleichs in Übereinstimmung mit dem Liquidator der Gesellschaft irrtümlich angenommen hat, bei dieser handele es sich nicht um eine "100 %ige Reichsgesellschaft", und davon ausgegangen ist, in diesem Falle könnten ihm zustehende Forderungen gegen das Reich aus Rüstungsaufträgen den Forderungen der Gesellschaft nicht mit Aussicht auf Erfolg aufrechnungsweise entgegengehalten werden, ohne daß diese Vorstellungen Grundlage des Vergleichs geworden sind.
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