BGH, Urteil v. 26.01.1999 – VI ZR 374/97 - Einstandspflicht des Schädigers, wenn die Schädigung nur ein Faktor des Gesamtschadens ist. January, 1999.
BGH, Urteil v. 26.01.1999 – VI ZR 374/97 - Einstandspflicht des Schädigers, wenn die Schädigung nur ein Faktor des Gesamtschadens ist [link]Paper  abstract   bibtex   
Zur Einstandspflicht des Schädigers für einen Schaden, wenn der Schädigungsbeitrag, für den er verantwortlich ist, nur ein Faktor in einem "Ursachenbündel" ist, das den Gesamtschaden herbeigeführt hat.
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