BGH, Urteil v. 28. Januar 2003, Az. VI ZR 139/02 - "Harmlosigkeitsgrenze" schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus. January, 2003.
BGH, Urteil v. 28. Januar 2003, Az. VI ZR 139/02 - "Harmlosigkeitsgrenze" schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus [link]Paper  abstract   bibtex   
Harmlosigkeitsgrenze aus orthopädischer Sicht in Zweifel gezogen Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.
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