BGH, Urteil v. 8. Juli 2003, Az. VI ZR 274/02, Fundstellen NJW 2003, 3193; Unwirksamkeit eines Vergleichs nach § 779 Abs. 1 BGB. July, 2003.
BGH, Urteil v. 8. Juli 2003, Az. VI ZR 274/02, Fundstellen NJW 2003, 3193; Unwirksamkeit eines Vergleichs nach § 779 Abs. 1 BGB [link]Paper  abstract   bibtex   
Erbringt der Haftpflichtversicherer des Schädigers in der Annahme, daß ein Arbeitsunfall nicht vorliege, Ersatzleistungen an die Krankenkasse, so erfolgen diese regelmäßig ohne Rechtsgrund. Ein unter diesen Voraussetzungen zwischen dem Haftpflichtversicherer und der Krankenkasse geschlossener Abfindungsvergleich ist regelmäßig nach § 779 BGB unwirksam.
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