BGH, Urteil vom 08.02.2022, Az. VI ZR 409/19 - Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen; Beachtlichkeit des Gesichtspunkts der Genugtuung; Besondere Prägung des Schadensfalls durch ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufenen Behandlungsfehlers. August, 2022.
BGH, Urteil vom 08.02.2022, Az. VI ZR 409/19 - Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen; Beachtlichkeit des Gesichtspunkts der Genugtuung; Besondere Prägung des Schadensfalls durch ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufenen Behandlungsfehlers [link]Paper  abstract   bibtex   
1. Auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen kann der Gesichtspunkt der Genugtuung nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch wenn bei der ärztlichen Behandlung das Best ...
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