BGH Urteil vom 15. September 1995, Az. 5 StR 713/94 - Rechtsbeugung durch Staatsanwalt der in rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat. September, 1995.
BGH Urteil vom 15. September 1995, Az. 5 StR 713/94 - Rechtsbeugung durch Staatsanwalt der in rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat [link]Paper  abstract   bibtex   
Eine Rechtsbeugung begeht nur der Amtsträger, der sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. zuletzt BGHSt 40, 272, 283). Für die Feststellung einer durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen schweren Menschenrechtsverletzung als mögliche Rechtsbeugungstatbestände können drei Fallgruppen herangezogen werden: (1) Fälle, in denen Straftatbestände überdehnt worden sind; (2) Fälle, in denen die verhängte Strafe in einem unerträglichen Mißverhältnis zu der abgeurteilten Handlung gestanden hat; (3) schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Art und Weise des Verfahrens.
@misc{noauthor_bgh_1995,
	title = {{BGH} {Urteil} vom 15. {September} 1995, {Az}. 5 {StR} 713/94 -  {Rechtsbeugung} durch {Staatsanwalt} der in rechtlich vollständig geregelten {Verfahren} zu entscheiden hat},
	url = {https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-713-94.php},
	abstract = {Eine Rechtsbeugung begeht nur der Amtsträger, der sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. zuletzt BGHSt 40, 272, 283). 

Für die Feststellung einer durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen schweren Menschenrechtsverletzung als mögliche Rechtsbeugungstatbestände können drei Fallgruppen herangezogen werden: (1) Fälle, in denen Straftatbestände überdehnt worden sind; (2) Fälle, in denen die verhängte Strafe in einem unerträglichen Mißverhältnis zu der abgeurteilten Handlung gestanden hat; (3) schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Art und Weise des Verfahrens.},
	urldate = {2024-03-31},
	month = sep,
	year = {1995},
	keywords = {Einstellung, Ermittlungsverfahren, Rechtsbeugung, Staatsanwalt},
}

Downloads: 0