BGH, Urteil vom 19.06.2001, Az. VI ZR 286/00 - Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers. June, 2001.
BGH, Urteil vom 19.06.2001, Az. VI ZR 286/00 - Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Bewertung eines ärztlichen Behandlungsfehlers als grob bedarf der ausreichenden Grundlage in den medizinischen Darlegungen des Sachverständigen, aus dessen fachlichen Ausführungen sich ergeben muß, daß nicht nur ein eindeutiger Verstoß gegen den ärztlichen Standard, sondern ein schlechterdings unverständliches Fehlverhalten vorliegt.
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