BGH Urteil vom 19.07.2016, Az. VI ZR 75/15 - Anderer Arzt operiert - Schadensersatz wegen fehlender Einwilligung des Patienten. July, 2016.
BGH Urteil vom 19.07.2016, Az. VI ZR 75/15 - Anderer Arzt operiert - Schadensersatz wegen fehlender Einwilligung des Patienten [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht ( § 823 Abs. 1 BGB ).
@misc{noauthor_bgh_2016,
	title = {{BGH} {Urteil} vom 19.07.2016, {Az}. {VI} {ZR} 75/15 - {Anderer} {Arzt} operiert - {Schadensersatz} wegen fehlender {Einwilligung} des {Patienten}},
	url = {https://openjur.de/u/894701.html},
	abstract = {Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht ( § 823 Abs. 1 BGB ).},
	month = jul,
	year = {2016},
}

Downloads: 0