BGH Urteil vom 19.07.2016, Az. VI ZR 75/15 - Anderer Arzt operiert - Schadensersatz wegen fehlender Einwilligung des Patienten. July, 2016. Paper abstract bibtex Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht ( § 823 Abs. 1 BGB ).
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