BGH Urteil vom 24.11.2020, Az. VI ZR 415/19 - zur Darlegungs- und Beweislast, Wahrheitspflicht. November, 2020.
BGH Urteil vom 24.11.2020, Az. VI ZR 415/19 - zur Darlegungs- und Beweislast, Wahrheitspflicht [link]Paper  abstract   bibtex   
a) Zur Beachtlichkeit des Bestreitens, wenn sich in der Beweisaufnahme herausstellt, dass der von der Behandlungsseite benannte Arzt die streitgegenständliche Infusion, bei der es nach der Behauptung des klagenden Patienten zu Hygieneverstößen gekommen sein soll, gar nicht gelegt hat. b) Zur sekundären Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen.
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