BGH, Urteil vom 27.04.2021, Az. VI ZR 84/19 - keine positive Indizwirkung, dass dokumentierte Maßnahme tatsächlich getroffen worden ist bei möglichen nachträglichen Änderungen der elektronischen Dokumentation. April, 2021.
BGH, Urteil vom 27.04.2021, Az. VI ZR 84/19 - keine positive Indizwirkung, dass dokumentierte Maßnahme tatsächlich getroffen worden ist bei möglichen nachträglichen Änderungen der elektronischen Dokumentation [link]Paper  abstract   bibtex   
Einer elektronischen Dokumentation, die nachträgliche Änderungen entgegen § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht erkennbar macht, kommt keine positive Indizwirkung dahingehend zu, dass die dokumentierte Maßnahme von dem Behandelnden tatsächlich getroffen worden ist.
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