BGH Urteil vom 8. November 2006, Az. 2 StR 384/06 - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Blanko-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen);Betrug. November, 2006.
BGH Urteil vom 8. November 2006, Az. 2 StR 384/06 - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Blanko-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen);Betrug [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Nach § 278 StGB macht sich einArzt strafbar, der ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zumGebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseren Wissens ausstellt. Hierunter fällt auch die Ausstellung eines solchen Zeugnisses ohne Untersuchung. Denn die Vorschrift soll die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden und Versicherungsgesellschaften sichern; ein Zeugnis, das einArzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertloswie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt.

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