BGH Urt. v. 03.06.1986, Az. VI ZR 95/85 - Antrag auf erneute mündliche Anhörung eines medizinischen Sachverständigen; Erhebung neuer sachlicher Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten; Aufklärung des Sachverhaltes in einem Arzthaftungsprozess. March, 1986.
BGH Urt. v. 03.06.1986, Az. VI ZR 95/85 - Antrag auf erneute mündliche Anhörung eines medizinischen Sachverständigen; Erhebung neuer sachlicher Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten; Aufklärung des Sachverhaltes in einem Arzthaftungsprozess [link]Paper  abstract   bibtex   
Einem Antrag auf erneute mündliche Anhörung des medizinischen Sachverständigen ist dann stattzugeben, wenn es auf Grund neuer sachlicher Einwendungen gegen das schriftliche oder mündliche Gutachten einer weiteren sachverständigen Stellungnahme bedarf.
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