BGH Urt. v. 10.11.1970, Az.: VI ZR 83/69 - Umkehr der Beweislast, BGH zur "Krähentheorie". October, 1970.
BGH Urt. v. 10.11.1970, Az.: VI ZR 83/69 - Umkehr der Beweislast, BGH zur "Krähentheorie" [link]Paper  abstract   bibtex   
Zur Aufgabe des Tatrichters gehört es gegebenenfalls auch zu prüfen, ob ein Gutachter dazu neigt, Ermessensspielräume im Sinne einer vorfixierten Tendenz auszunützen oder gar auf Tatsachenfeststellungen überzugreifen, die dem Richter vorbehalten bleiben müssen. Daß gerade für medizinische Gutachter im Kunstfehlerprozeß solche Versuchungen aus einer unterschwelligen Standessolidarität mitunter erwachsen können, ist eine Erfahrungstatsache, die kein Richter außer acht lassen darf.
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