BGH Urt. v. 12. März 2004, Az. V ZR 257/03 - Denkfehler, Fehler in der Beweiswürdigung. 2004.
BGH Urt. v. 12. März 2004, Az. V ZR 257/03 - Denkfehler, Fehler in der Beweiswürdigung [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Leitsätze: 1. Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind. 2. Ist eine Tatsachenfeststellung durch das BerGer. geboten, so beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das BerGer. zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozessreformgesetzes. 3. Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich. 4. Auch bei einem Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts obliegt dem BerGer. nach Maßgabe des § 529 I Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge. 5. Für schriftsätzlich angekündigtes Vorbringen kommt dem Urteilstatbestand keine negative Beweiskraft zu.

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