BGH, Urt. v. 17.09.2002, Az. X ZR 237/01 - Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung. September, 2002.
BGH, Urt. v. 17.09.2002, Az. X ZR 237/01 - Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung [link]Paper  abstract   bibtex   
Unter dem Gesichtspunkt einer dem Auftraggeber gegenüber einem Dritten obliegenden Personensorge- oder Fürsorgepflicht kommt die Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begünstigten in die Schutzwirkungen eines zwischen dem Versicherer und einem von diesem herangezogenen Gutachter geschlossenen Vertrages nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsvertrag und das in dessen Rahmen eingeholte Gutachten Rechtsgüter des Versicherten berühren, deren Wahrung und Schutz dieser von seinem Vertragspartner in besonderem Maße erwarten darf.
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