BGH Urt. v. 23.03.1993, Az. VI ZR 26/92 - unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, Verstoß gegen § 286 ZPO. March, 1993.
BGH Urt. v. 23.03.1993, Az. VI ZR 26/92 - unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, Verstoß gegen § 286 ZPO [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss zu entscheiden hat, mit dem das Berufungsgericht die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen hat, und an diesem Beschluss die Ehefrau des abgelehnten Richters als Berufungsrichterin mitgewirkt hat.
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