BSG, Urteil v. 30.10.1991, Az. 2 RU 41/90 - aus ärztlichem Eingriff zur Erkennung von Unfallfolgen resultierende Gesundheitsstörung kann nicht Arbeitsunfall zugeordnet werden. October, 1991. Paper abstract bibtex Wird anläßlich einer zur Erkennung von Unfallfolgen durchgeführten Operation ein zusätzlicher ärztlicher Eingriff zur Behebung eines unfallfremden Leidens vorgenommen, so können die aus diesem Eingriff resultierenden Gesundheitsstörungen dem Arbeitsunfall nicht zugeordnet werden.
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