BSG, Urteil vom 05.02.2008, Az. B 2 U 8/07 R - zu § 200 SGB 7; Gutachterauswahlrecht des Versicherten und Beweisverwertungsverbot. May, 2008.
BSG, Urteil vom 05.02.2008, Az. B 2 U 8/07 R - zu § 200 SGB 7; Gutachterauswahlrecht des Versicherten und Beweisverwertungsverbot [link]Paper  abstract   bibtex   
1. Das gegenüber dem Unfallversicherungsträger bestehende Gutachterauswahlrecht des Versicherten und die Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen, gelten auch im Gerichtsverfahren. 2. Ein unter Verstoß gegen diese Hinweispflicht vom Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens eingeholtes Gutachten unterliegt einem Beweisverwertungsverbot.
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