BSG, Urteil vom 30. 11. 2006 – B 9a VS 1/05 R - allgemeine Regeln der Beweislast; Anscheinsbeweis, Beweis, Beweislastumkehr, Beweisvereitelung. November, 2006. https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_9a_VS_1.05_R.htmlPaper abstract bibtex Ergeben sich bei einem schädigenden Ereignis keine näheren Erkenntnisse zum tatsächlichen Geschehensablauf und bestehen auch keine Indizien, die eine andere Beweiswürdigung rechtfertigen könnten, verbleibt es bei den allgemeinen Regeln der Beweislast. Dabei gilt: Allein die Kasernierung eines Soldaten rechtfertigt keine Annahme eines prima-facie-Beweises. Beweisschwierigkeiten oder möglicherweise unzulängliche Ermittlungen des Dienstherren führen grundsätzlich nicht zu einer Beweislastumkehr.
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