BVerfG, Beschluss vom 06.10.2014, Az. 2 BvR 1568/12 - Klageerzwingungsverfahren; Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungen wegen des Todes einer Offiziersanwärterin. October, 2014.
BVerfG, Beschluss vom 06.10.2014, Az. 2 BvR 1568/12 - Klageerzwingungsverfahren; Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungen wegen des Todes einer Offiziersanwärterin [link]Paper  abstract   bibtex   
Dem Grundgesetz lässt sich grundsätzlich kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter entnehmen (a). Etwas anderes kann bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person der Fall sein (b), bei Delikten von Amtsträgern (c) oder bei Straftaten, bei denen sich die Opfer in einem "besonderen Obhutsverhältnis" der öffentlichen Hand befinden (d) (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, juris, Rn. 8 ff.).
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