BVerfG Beschluss vom 07. Oktober 2003, 1 BvR 10/99 - Ausgestaltung der Zivilprozessordnung idF bis zum 31.12.2001 mit dem Justizgewährungsanspruch unvereinbar: Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des GG. October, 2003.
BVerfG Beschluss vom 07. Oktober 2003, 1 BvR 10/99 - Ausgestaltung der Zivilprozessordnung idF bis zum 31.12.2001 mit dem Justizgewährungsanspruch unvereinbar: Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des GG [link]Paper  abstract   bibtex   
Ausgestaltung der Zivilprozessordnung idF bis zum 31.12.2001 mit dem Justizgewährungsanspruch unvereinbar: Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des GG
@misc{noauthor_bverfg_2003,
	title = {{BVerfG} {Beschluss} vom 07. {Oktober} 2003, 1 {BvR} 10/99 - {Ausgestaltung} der {Zivilprozessordnung} {idF} bis zum 31.12.2001 mit dem {Justizgewährungsanspruch} unvereinbar: {Fehlen} einer fachgerichtlichen {Abhilfemöglichkeit} bei {Verstößen} gegen das {Verfahrensgrundrecht} des {GG}},
	shorttitle = {Bundesverfassungsgericht - {Entscheidungen} - {Ausgestaltung} der {Zivilprozessordnung} {idF} bis zum 31.12.2001 mit dem {Justizgewährungsanspruch} unvereinbar},
	url = {http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2003/10/rs20031007_1bvr001099.html},
	abstract = {Ausgestaltung der Zivilprozessordnung idF bis zum 31.12.2001 mit dem Justizgewährungsanspruch unvereinbar: Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des GG},
	language = {de},
	urldate = {2016-11-27},
	month = oct,
	year = {2003},
}

Downloads: 0