BVerfG, Beschluss vom 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13 - Gericht war zu streng bei Prüfung, ob wirksame Verzögerungsrüge vorlag. December, 2015. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch die Auslegung des Begriffs der Verzögerungsrüge
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Leitsatz 1. Ein Gericht verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, wenn es in einer schriftlichen Erklärung keine wirksame Verzögerungsrüge sieht, weil es die Ausführungen in Wortlaut und Inhalt für mehrdeutig befindet, dabei aber nicht prüft, ob dem Inhalt der Erklärung in Verbindung mit weiteren Schriftsätzen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der Antragsteller Verzögerungsrüge erheben will. 2. Durch die Verzögerungsrüge muss der Betroffene lediglich sein fehlendes Einverständnis mit der Dauer des Verfahrens zum Ausdruck bringen. Eine ausdrückliche Bezeichnung als „Verzögerungsrüge“ ist nicht erforderlich.
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1. Ein Gericht verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, wenn es in einer schriftlichen Erklärung keine wirksame Verzögerungsrüge sieht, weil es die Ausführungen in Wortlaut und Inhalt für mehrdeutig befindet, dabei aber nicht prüft, ob dem Inhalt der Erklärung in Verbindung mit weiteren Schriftsätzen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der Antragsteller Verzögerungsrüge erheben will.

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