BVerfG, Beschluss vom 19.05.2015, Az. 2 BvR 987/11 - Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungen nach Luftangriff in Kunduz. May, 2015.
BVerfG, Beschluss vom 19.05.2015, Az. 2 BvR 987/11 - Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungen nach Luftangriff in Kunduz [link]Paper  abstract   bibtex   
Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Rechts auf Zugang zu den Gerichten (Art.19 Abs. 4 GG), auf effektive Strafverfolgung (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG), auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) sowie eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Er trägt hierzu im Wesentlichen vor, dass das Oberlandesgericht überzogene Ansprüche an seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt habe. Der Generalbundesanwalt habe nur unzureichend ermittelt, da er nur vier Personen, darunter beide Beschuldigte, einvernommen habe, nicht aber die Verletzten oder Augenzeugen der Bombardierung. Auch habe er durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine Abgabe an die zuständige Landesstaatsanwaltschaft und damit eine effektive Strafverfolgung verhindert.
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103 Abs. 1 GG). Er trägt hierzu im Wesentlichen vor, dass das Oberlandesgericht überzogene Ansprüche an seinen
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