BVerfG Beschl. v. 09.08.1978, Az. 2 BvR 831/76 - grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit verfassungsgemäßer Auslegung. September, 1978.
BVerfG Beschl. v. 09.08.1978, Az. 2 BvR 831/76 - grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit verfassungsgemäßer Auslegung [link]Paper  abstract   bibtex   
Erforderlichkeit einer verfassungsgemäßen Auslegung des § 554b Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Mangelnde Aussicht auf Erfolg als Voraussetzung für eine Ablehnung einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung i.R.e. Rechtsstreitigkeit über vermögensrechtliche Ansprüche; Berücksichtigung der Arbeitsbelastung eines zuständigen Senats als Gesichtspunkt für die Annahme einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung
@misc{noauthor_bverfg_1978,
	title = {{BVerfG}  {Beschl}. v. 09.08.1978, {Az}. 2 {BvR} 831/76 - grundsätzliche {Bedeutung}; {Erforderlichkeit} verfassungsgemäßer {Auslegung}},
	url = {https://research.wolterskluwer-online.de/document/25668531-e3e9-4be3-8d75-0e1bb53e4fb8},
	abstract = {Erforderlichkeit einer verfassungsgemäßen Auslegung des § 554b Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Mangelnde Aussicht auf Erfolg als Voraussetzung für eine Ablehnung einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung i.R.e. Rechtsstreitigkeit über vermögensrechtliche Ansprüche; Berücksichtigung der Arbeitsbelastung eines zuständigen Senats als Gesichtspunkt für die Annahme einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung},
	urldate = {2022-01-24},
	month = sep,
	year = {1978},
}

Downloads: 0