BVerwG Urt. v. 08.07.1988, Az. BVerwG 4 B 100.88 - Richterwechsel; Beweisaufnahme; Ermessenssache; Grundstücksnachbar; Betroffenheit; Materielles Recht; Verfahrensfehler; Rüge. August, 1988.
BVerwG Urt. v. 08.07.1988, Az. BVerwG 4 B 100.88 - Richterwechsel; Beweisaufnahme; Ermessenssache; Grundstücksnachbar; Betroffenheit; Materielles Recht; Verfahrensfehler; Rüge [link]Paper  abstract   bibtex   
Ob das Tatsachengericht nach einem Richterwechsel die Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme für erforderlich hält, entscheidet es nach seinem Ermessen. Zur Verwertung des Ergebnisses einer früheren Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel ist die Verlesung der Niederschrift über den Beweistermin nicht zwingend geboten. Mit der Rüge einer Verletzung der Denkgesetze bei Anwendung des materiellen Rechts wird in aller Regel kein Verfahrensmangel bezeichnet.
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