Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht - Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2009. 2009.
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht - Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2009 [pdf]Paper  abstract   bibtex   
(im Inhalt: Ausgewählte sozialmedizinische Fachtermini); Zu den Nutzern des Leitfadens zählen neben den Rentenversicherungsträgern vor allem die behandelnden Ärzte in der Rehabilitationseinrichtung, gegebenenfalls aber auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen sowie Träger von anderen Sozialleistungen. Der Reha-Entlassungsbericht dient der Darstellung des klinischen Verlaufs und des unmittelbaren Rehabilitationserfolges. Über die spezifischen Nachsorgeempfehlungen hinaus interessiert das im Reha-Entlassungsbericht festgehaltene Behandlungsergebnis insbesondere aus sozialmedizinischer Sicht, das heißt der Umfang der möglicherweise fortbestehenden funktionalen Beeinträchtigungen des Rehabilitanden mit ihrem Einfluss auf das Leistungsvermögen im Erwerbsleben. Mit dieser Aufgabe bekommt der Reha-Entlassungsbericht den Charakter eines sozialmedizinischen Gutachtens. Derartige Gutachten haben im sozialrechtlichen Feststellungsverfahren die Rechtsnatur eines Beweismittels. Sie bilden eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob die persönlichen Voraussetzungen für beantragte Sozialleistungen – sei es zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung – gegeben sind. Der Leitfaden zeigt die Anforderungen auf, die an den ärztlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation gestellt werden. Er informiert darüber, wie die Berichterstattung inhaltlich zu strukturieren ist und welche Regeln für die sozialmedizinische Dokumentation gelten.

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