Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz). 2004. Paper abstract bibtex A. Problem und Ziel Nach dem Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 – 1 PBvU 1/02 – erfordert das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber für die Umsetzung dieses Beschlusses eine Frist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt. B. Lösung Der Gesetzentwurf vervollständigt die Möglichkeiten, richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör – unterhalb des Verfassungs- beschwerdeverfahrens – im fachgerichtlichen Verfahren zu rügen. Dafür werden die Vorschriften über vorhandene Rechtsbehelfe, soweit erforderlich, ergänzt; für die Fälle, in denen Rechtsmittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen, wird die Anhörungsrüge als eigenständiger Rechtsbehelf ausdrücklich im Gesetz verankert. Ferner wird im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit – ebenfalls infolge einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung – ein besonderes Rechtsmittel für den Fall verspäteter oder fehlender Begründung des Berufungsurteils geschaffen.
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rechtliches Gehör verletzt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber für die Umsetzung dieses Beschlusses eine Frist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt.
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