Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens. 2014.
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens [link]Paper  abstract   bibtex   
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob zu erwarten ist, dass der Gutachter seine Auffassung ändert.
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