LG Coburg, Urteil v. 13.11.2015, 32 S 57/14 - PKV Vertragsklausel zu Kostenerstattung. November, 2015.
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Die Zugrundelegung der GOÄ, um eine Kostenbegrenzung zu erreichen ist ungeeignet. Gemäß § 307 BGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Im Zusammenspiel der Ziffern 2.1 und 3 d) ist ersichtlich, dass Angehörige staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe eine Abrechnung nach GOÄ vornehmen können und dass diese Kosten zu 100 % reguliert werden. Mit der Formulierung "Bei Leistung von Angehörigen medizinischer Assistenzberufe wird die GOÄ für die Kostenerstattung entsprechend zugrundegelegt macht nicht klar, dass damit eine (grundsätzlich zulässige) Leistungseinschränkung vorgenommen wird.
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