LG Darmstadt, Urt. v. 06.11.2015, Az. 1 O 296/11 - Schätzung des Haushaltsführungsschadens; Netto-Lohn nach regionalen Durchschnittssätzen; 2011 ist ein Stundensatz von 6,69 €. June, 2015. Paper abstract bibtex Im Rahmen der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO ist auf den Netto-Lohn abzustellen, den eine Arbeitskraft nach regionalen Durchschnittssätzen erhalten würde. Hierbei ist auf den regionalen Entgelttarifvertrag des jeweiligen DHB-Landesverbands und der Gewerkschaft NGG (hier: für das Tarifgebiet Hessen) zurückzugreifen. Für das Jahr 2011 ist ein Stundensatz von 6,69 € anzunehmen.
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