LG Düsseldorf, Urteil v. 05.01.2012, Az. 21 S 158/10 - Kostenrechnung zweimaliger MRT nicht immer zulässig. May, 2012.
LG Düsseldorf, Urteil v. 05.01.2012, Az. 21 S 158/10 - Kostenrechnung zweimaliger MRT nicht immer zulässig [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Klägerin steht gegen den Beklagten kein Vergütungsanspruch aus dem zwischen den Zedenten und dem Beklagten geschlossenen privatärztlichen Behandlungsvertrag i.V.m. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Höhe von 718,43 € zu. Die Zedenten haben die Honorarforderung zwar wirksam an die Klägerin abgetreten. Die Klägerin kann aber für die Leistung am zweiten Untersuchungstag keine Vergütung verlangen, da die Durchführung der MRT-Untersuchungen des Abdomens und des Beckens des Beklagten an zwei verschiedenen Tagen nicht medizinisch notwendig war.
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