LG Tübingen Urteil vom 27.10.2015, 5 O 155/14 - Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldanspruch bei HWS-Syndrom; Berechnung des Haushaltsführungsschadens. October, 2015.
LG Tübingen Urteil vom 27.10.2015, 5 O 155/14 - Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldanspruch bei HWS-Syndrom; Berechnung des Haushaltsführungsschadens [link]Paper  abstract   bibtex   
Der Stundensatz von zwölf Euro wurde unter Anwendung von § 287 den Entschädigungsnormen des § 21 JVEG entnommen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass, wenn ein Unfallopfer eine Aussage bei Gericht macht, der Entschädigungsbetrag für diese unfallbedingt angefallene Hausarbeitsstunde mit zwölf Euro (zum damaligen Zeitpunkt) zu entschädigen war. Dieser Wertung folgt das Gericht, ohne weitere Gutachten hierzu einzuholen. (Vergleiche Landgericht Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13, juris Rn. 41).
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