LG Wiesbaden, Urteil v. 03.12.2008, Az. 1 O 131/03 - Nachweis von HWS-Verletzungen, "Steuerradphänomen". March, 2008.
LG Wiesbaden, Urteil v. 03.12.2008, Az. 1 O 131/03 - Nachweis von HWS-Verletzungen, "Steuerradphänomen" [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Der Gutachter hat nachvollziehbar erläutert, dass die fehlende Feststellung gerade einer HWS-Verletzung bei der ambulanten Erstbehandlung im Krankenhaus am Unfalltag und die erstmalige Erwähnung entsprechender Beschwerden im Rahmen der orthopädischen Behandlung ab ... nicht geeignet ist, die Unfallbedingtheit der Schädigungen zu widerlegen, weil eine entsprechende Instabilität des Kopfgelenkbereichs sich häufig nur sehr langsam über Wochen oder Monate entwickle. Der Gutachter hat des Weiteren ausgeführt, dass Qualität und Aussagekraft der radiologischen Befunde von Dr. .. mittlerweile in der medizinischen Fachwelt weitestgehend anerkannt seien und die den Kläger betreffenden Untersuchungsergebnisse von ihm gut nachvollziehbar seien. Dr. .. verfüge über eine herausragende apparative Ausstattung. Seine Aufnahmen hätten zusammen mit denjenigen von Prof. .. in Bonn die mit Abstand höchste Qualität betreffend entsprechende Strukturveränderungen. Dr. .. sei auch aufgrund der Abfassung des Kapitels "diagnostische Methoden bei Verletzungen am kraniocervicalen Übergang" in dem allgemein anerkannten und verwandten Lehrbuch für Neurochirurgie von Moskopp und Wassmann von 2004 in Fachkreisen anerkannt. ...Der Sachverständige hat schließlich ausgeführt, dass sich entsprechende Syndrome nicht erst nach mehr als drei Jahren, sondern meist nach etwa einem halben Jahr entwickeln und im Rahmen der Gesamtbewertung nach menschlichem Ermessen auszuschließen sei, dass sich die Beeinträchtigungen erst nach mehr als drei Jahren entwickelt hätten.

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