LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.01.2015, Az. L 6 U 5221/12 - PTBS als Resultat einer gescheiterten Heilbehandlung entschädigungspflichtig. January, 2015. Paper abstract bibtex Zeitlicher Bezugspunkt für die Entwicklung einer Anpassungsstörung kann auch eine fehlgeschlagene Heilbehandlung sein, also nicht unbedingt der Unfall selbst. Dem Versicherten kann dann nicht entgegen gehalten werden, dass sich die psychischen Unfallfolgen erst zeitlich verzögert entwickelt haben, sondern es ist geradezu symptomatisch, dass erst nach gescheiteter Heilbehandlung mit mehreren Operationen, ambulanten und stationären Maßnahmen sowie letztlich gescheiterten beruflichen Widereingliederungsversuchen feststeht, dass ein Zurück zu dem Leben vor dem Unfall nicht möglich ist. Dass sich der Versicherte an diese Situation letztlich nicht anpassen kann, ist Bezugspunkt der Störung.
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